Gemeindearbeit
Willkommen im Bereich des Kirchengemeinderates
Kirchenleitung
Die Kirchenleitung besteht aus 21 Mitgliedern Sie vertritt die Nordkirche in der Öffentlichkeit und leitet sie im Rahmen der Beschlüsse der Landesynode. Die Kirchenleitung berät über grundlegende kirchliche Gesamtplanung, entscheidet bei dienstrechtlichen Angelegenheiten der Kirchenbeamten und wirkt bei der Wahl oder Berufung von PastorInnen, Kirchenbeamten und leitenden Angestellten mit. Sie führt außerdem die Aufsicht über das Landeskirchenamt. Die Landessynode hat auf ihrer Tagung im Feburar 2013 aus ihrer Mitte die Mitglieder der Ersten Kirchenleitung gewählt, die bis 2019 amtieren wird. Außerdem gehören die Bischöfin und die Bischöfe im Sprengel der Kirchenleitung an. Der Landesbischof hat den Vorsitz inne. Sitz der Kirchenleitung ist Schwerin.
SynodeDie Landessynode verkörpert die Einheit und Vielfalt der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und der Dienste und Werke. Sie ist zur gemeinsamen Willensbildung in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland berufen. Die Landessynode berät und beschließt im Rahmen des geltenden Rechtes über Angelegenheiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Sie kann sich über alle Angelegenheiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland unterrichten lassen und sich an die Öffentlichkeit wenden. Die Landessynode hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse: sie beschließt die Ordnung des Gottesdienstes und der kirchlichen Amtshandlungen, das Gesangbuch und die Ordnung des kirchlichen Lebens; sie beschließt die Kirchengesetze; sie wählt die Bischöfinnen und Bischöfe; sie wählt aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder der Kirchenleitung; sie beschließt den Haushalt der Landeskirche und nimmt die Jahresrechnung ab; sie beschließt über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Diensten und Werken und Hauptbereichen der Landeskirche; sie beschließt über vertragliche Vereinbarungen nach Artikel 8; sie beschließt über die Errichtung, Aufhebung und Veränderung von landeskirchlichen Pfarrstellen.
BischofskollegiumDer Landesbischof bildet gemeinsam mit den Bischöfinnen und Bischöfe der Nordkirche den Bischofsrat. Dieser wird von der Landesbischöfin bzw. dem Landesbischof einberufen und geleitet. Seit dem 03. Juni 2013 wird das Amt des Landesbischofs von Gerhard Ulrich wahrgenommen, der gleichzeitig auch der Vorsitzende der Kirchenleitung ist. Der Bischofsrat dient insbesondere dem Austausch sowie der Absprache und Koordinierung der bischöflichen Aufgaben im Interesse einer einheitlichen Wahrnehmung. Derzeitige Mitglieder im Bischofsrat sind: Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit Bischöfin Kirsten Fehrs Bischofsvertreter Gothart Magaard Bischof Dr. Andreas von Maltzahn Landesbischof Gerhard Ulrich Bischöfinnen und Bischöfe sind PastorInnen, die in ihrem Sprengel die geistliche Leitung inne haben. Sie üben die Aufsicht über die Pröpste ihres Sprengels aus.Gemeinsam bilden sie das sog. Bischofskollegium. Im Auftrag der Kirchenleitung vertritt das Bischofskolegium die Nordelbische Kirche in der Öffentlichkeit.
Kirchenkreise in der NordkircheAufgeteilt ist die Nordkirche in 13 Kirchenkreise: Dithmarschen ist mit knapp 90.000 Mitgliedern der kleinste, Hamburg-Ost mit mehr als 460.000 der größte Kirchenkreis. Neben dem Landesbischof in Schwerin gibt es derzeit drei Sprengelbischöfe: Kirsten Fehrs in Hamburg, Andreas von Maltzahn in Schwerin und Hans-Jürgen Abromeit in Greifswald. In Schleswig hat der Bischofsbevollmächtigte Gothart Magaard die Amtsgeschäfte von Bischof Gerhard Ulrich übernommen, der ab dem 3. Juni 2013 das Amt des Landesbischofs übernommen hat.
KirchengemeinderatDie Kirchengemeinde sorgt für die Verkündigung des Evangeliums im Nahbereich. Sie ist verantwortlich für den Gottesdienst der Gemeinde, ihre kirchenmusikalischen und kulturellen Angebote, Unterricht und Bildung, die seelsorgerliche Begleitung von Menschen und die Diakonie vor Ort. Jede Gemeinde hat einen Kirchengemeinderat. Dem Kirchenmeinderat gehören mindestens sechs von der Gemeinde gewählte Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher an sowie die Pastorinnen und Pastoren an. Bis zu zwei weitere Personen können berufen werden. Der Kirchengemeinderat wählt den/die Pastor/in und die Mitarbeiter/innen, verwaltet die Gelder der Kirchengemeinde und entscheidet in allen Fragen, die das Gemeindeleben betreffen. Mindestens einmal im Jahr lädt der Kirchengemeinderat alle konfirmierten Gemeindemitglieder zur Gemeindeversammlung ein. Ein Mitglied des Kirchengemeinderates informiert die Gemeinde über die besonderen Ereignisse des vergangenen Jahres. In der anschließenden Aussprache kann jedes Gemeindemitglied Anregungen geben sowie Anfrage und Anträge an den Kirchengemeinderat stellen.
Gottesdienst - der Klassiker der Kirche
"Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen."
An St. Michael feiern wir jeden Sonntag Gottesdienst:
- Am 1. Sonntag im Monat um 10:00 Uhr traditioneller Gottesdienst mit Abendmahl
- Am 2. Sonntag im Monat um 18:00 Uhr Junge Kirche
- Am 3. Sonntag im Monat um 10:00 Uhr traditioneller Gottesdienst
- Am 4. Sonntag im Monat um 18:00 Uhr Taizé-Gottesdienst
- (Am 5. Sonntag im Monat um 10:00 Uhr unterschiedliche Gottesdienstformen)
Änderungen sind natürlich vorbehalten!
Gemeindeversammlung
In jeder Kirchengemeinde soll einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung stattfinden. Zu ihr sind alle Gemeindeglieder, die konfirmiert sind, eingeladen.
Gewöhnlich stellt der Kirchengemeinderat die Arbeit des vergangenen Jahres vor. Alle Gemeindeglieder können Fragen stellen und die Arbeit des Kirchengemeinderats oder andere Dinge der Kirchengemeinde diskutieren.
Ausschüsse und Gremien St. Michael
- Beede: Verwaltungsausschuss, Finanzausschuss Themen für Kirchenvorstandssitzungen vorbesprechen/vorbereiten Haushalt vorbereiten Personalangelegenheiten erörtert
- Bauausschuss: Verantwortlich für die Gebäude der Gemeinde anfallende bauliche Maßnahmen werden besprochen und per Ausschreibung an entsprechende Firmen verteilt.
- Gemeindebrief/Internet: Verantwortlich für die Zusammenstellung, Layout und Druck des Gemeindebriefes Aktualisierung des Internetauftrittes
- Regionalisierung: Verantwortlich für die Zusammenführung von gemeindlicher Arbeit in der Region. Im Raum Bergedorf arbeiten Gemeinden in Regionen zusammen. Die "Evangelisch-Lutherischen Stadtgemeinden " aus Bergedorfs Mitte haben sich für ihre gemeinsame Arbeit den Namen "Kirchspiel Bergedorf" gegeben. St.Petri und Pauli St. Michael Bugenhagen Bergedorfer Marschen Es geht bei der Kooperation im Kirchspiel nicht so sehr um das Schließen finanzieller Lücken sondern darum, zusammen etwas für die Menschen in Bergedorf zu bewegen. Nach Außen sichtbar sind die gemeinsamen Auftritte beim Bergedorfer Kindertag, bei der Hafenmeile sowie die Gottesdienste zu Pfingsten und zu Himmelfahrt, Nacht der Kirchen, sowie der Kanzeltausch, der Bergedorfer Seniorentag, oder gemeinsame Konzerte der Kirchenmusiker. Ein gemeinsames Pfarramt wurde gebildet. Pastorinnen und Pastoren können sich hier abstimmen, aber auch für ihre Aufgaben stärken und Erfahrungen austauschen. In diesem Kreis arbeiten die Kolleginnen aus Lohbrügge bereits mit. Koordiniert wird all dies durch einen gemeinsamen Ausschuss der Kirchenvorstände.
- Synode: Ist ein Gremium in welchem sich seit der Fusion zum großen Kirchenkreis Hamburg- Ost nur noch gewählte Vertreter aus der Region treffen. Die Synode tagt 4- 5x pro Jahr, dazu kommen entsprechend viele Vorbereitungssitzungen.
- Trägervertretung Kita:/Kitaausschuss Verantwortlich für den Austausch zwischen Kita-Leitung, Mitarbeitern und dem Kirchenvorstand.
- Personalausschuss: Verantwortlich für alle Personalangelegenheiten. bereitet Neu-Einstellungen vor. kümmert sich um rechtl. Dinge zuständig für „Sorgen“ des Personals
- Jugendausschuss: Verantwortlich für den Austausch zwischen Jugendmitarbeitern, Diakon, Jugendlichen und Kirchenvorstand.
- Veranstaltungsausschuss: Kümmert sich um Mitarbeiterfeiern, o.ä.
- Kirchengemeinderatsvorsitz: Leitung der KGR Sitzungen, zuständig für alle Anträge an die Gemeinde.
Jahreslosung 2024
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe."
1. Korinther 16,14